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Profis Leasing

Profis Leasing

Mit den neuen Bestimmungen des Entwicklungsdekrets 2014 dürfen Freiberufler die Leasingraten betrieblich zweckgebundener Güter abschreiben. Die eingeführte Steuerlaufzeit ist sehr vorteilhaft, da sie eine Vertragsdauer von 12 Jahren für Immobilien und die Hälfte der für bewegliche Güter von den Abschreibesätzen vorgeschriebenen Dauer vorsieht. Das ausgezeichnete Rating, wie es normalerweise bei Freiberuflern angewandt wird, ermöglicht gleichzeitig optimale Zinsbedingungen.